Steuerberater (StB) sind Teil einer freien Berufsgruppe mit besonders strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen und einer geschützten Berufsbezeichnung. Dazu sind sie befugt private Personen und Unternehmen in Fragen zum Steuerrecht und der Betriebswirtschaft zu beraten.
Folglich sind viele Tätigkeiten bei der Beratung in der Steuerbranche dieser Berufsgruppe vorbehalten. Denn diese dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern sowie einigen wenigen weiteren Berufsangehörigen ausgeführt werden.
Für private Personen stehen die Kosten eines Steuerberaters oft nicht im idealen Verhältnis zu den erwartenden Rückerstattungen. Im Gegenzug dazu ist ein relativ „kleiner Kunde“ für viele Steuerkanzleien wenig lukrativ.
Jedoch blieb früher vielen Arbeitnehmern nichts anderes übrig, als sich selbst durch die Formulare zu quälen. Daher verschenkte man nicht selten aus Unwissen viel Geld an den Staat.
Deshalb gründeten sich nach und nach Selbsthilfe Gruppen und Vereine, um sich gegenseitig beim Lohnsteuerjahresausgleich zu helfen. Sodass jeder Euro vom Finanzamt zurückgeholt wird.